"Das Werk (W) eines Autors (A) kann in die Literatur eingehen, wenn es den Distributionsapparat (D) zu passieren vermag, d.h. wenn ein Lektor, Verleger, Produzent, Redakteur usw. sich seiner annimmt und es über ein Distributionsmedium (Fernsehen, Buchhandel, Radio usw.) vor die Öffentlichkeit (S und P) bringt. Das Veröffentlichte ist aber erst potentiell Literatur. Was der Sichtungsapparat (S) überhaupt nicht erfasst, d.h. was weder von der Literaturkritik (einschließlich Theater-, Film- und Fernsehkritik) noch von der Literaturwissenschaft (an Schule und Universitäten) bemerkt und öffentlich besprochen wird, hat keine Chance, als Literatur zu gelten."
(Quelle: Kreuzer, Helmut: Zum Literaturbegriff der sechziger Jahre in der Bundesrepublik Deutschland, in: Veränderung des Literaturbegriffs, Göttingen 1975, S. 65.)
Kreuzer wiederum beruft sich auf Göpfert, Das Deutsche Verlagswesen der Gegenwart (1961).