Dezember 2010

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30.12.2010 14:51
#76
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Die Geschichten sollen auf wahren Begebenheiten basieren, d.h. einiges hat er schon verändern müssen, um die Persönlichkeitsrechte des Täters/ der Opfer zu wahren, bzw. Schweigepflicht. So etwas machen Psychologen auch, die über ihre Fälle schreiben. Eine eins zu eins Übertragung von Realem zur Literatur gibt es sowieso nicht.



„Wäre die Erde eine Bank, dann hättet Ihr sie bestimmt schon gerettet!" (Greenpeace)

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30.12.2010 22:41 (zuletzt bearbeitet: 30.12.2010 22:47)
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#77
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Wechselt er auch die Perspektive? Mir war so. Dann sind es mehr als Fallgeschichten. Dann ist es literarische Fiktion. Meiner Erinnerung nach nimmt Ferdinand von Schirach (teilweise) Fallgeschichten zum Anlass, seiner Phantasie freien Lauf zu lassen. Sich selbst in die Täterperspektive hineinzudenken. Aber das ist schon lange her, ich kann mich auch irren.


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01.01.2011 23:03
#78
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Schirach selbst gibt an, mit diesen Fällen beruflich involviert gewesen sein, musste aber natürlich aus o.g. Gründen einiges verfremden, klar. Die Täterperspektive bekommt er als Strafverteidiger natürlich mitgeliefert. Das merkwürdige ist, das Schirach in einigen Erzählungen selbst vorkommt, insofern ein Wechsel der Perspektive. Formal sind diese Fälle als Stories angelegt. Der Autor kann es aber nicht lassen, hier und da mal juristisches Fachwissen loszuwerden.



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01.01.2011 23:12
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#79
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Kann sein, dass es im Interview um "Schuld" ging. Das ist dann vielleicht noch mal anders zu bewerten.


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01.01.2011 23:35 (zuletzt bearbeitet: 01.01.2011 23:44)
avatar  LX.C
#80
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Das hier geht zwar nicht so sehr in die Tiefe, wie das Interview von Druckfrisch, das ich gesehen hatte, aber es macht auch das fiktive Moment Schirachs Geschichten deutlich.
Natürlich zehrt er von seiner Erfahrung als Verteidiger. Das macht seine Geschichten ja so authentisch. "Geruch von Authentizität", heißt es im Bericht. Es wird deutlich, dass es sich eben um mehr als nur Verfremdung von Fallgeschichten handelt. Erfahrungen verschiedener Fälle werden beispielsweise für eine "Storie" herangezogen. Die Grenze zwischen strafrechtlicher und moralischer Schuld könne man nicht definieren, da kann man nur Geschichten erzählen, heißt es außerdem.
In einen Menschen kann eben niemand hineinschauen, auch ein Strafverteidiger nicht, was bleibt ist die Fiktion, die sich dem wahren Leben anzunähern versucht, aber nicht das wahre Leben abbildet. Literatur eben. Nichts anderes wollte ich mit meinem kleinen Einspruch sagen.



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